Nutzungsbedingungen Hochseilgarten BLUSZCZ

  1. Die Hochseilgarten darf nur von den Erwachsenen benutzt werden. Minderjährige Teilnehmer bedürfen zur Nutzung der Hochseilgarten einer schriftlichen Einverständniserklärung von Erziehungsberechtigten.
  2. Die Benutzung der Hochseilgarten erfolgt auf eigene Gefahr.
  3. Die Hochseilgarten kann von jeder Person genutzt werden, die eine Mindestgröße von 1,20 m hat.
  4. Der Teilnehmer hat das Eintrittsgeld im Voraus vor der Nutzung des Hochseilgartens zu entrichten.
  5. Vor der Nutzung des Hochseilgarten muss jeder Teilnehmer an der Sicherheitsunterweisungen teilnehmen.
  6. Die Teilnehmer muss beim Betreten des Hochseilgartens die Benutzungsregeln zur Kenntnis nehmen und dies mit seiner Unterschrift bestätigen.
  7. Die Teilnehmer aller Veranstaltungen verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen der anderer Mittel die die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigten, zu stehen. Der Hochseilgarten darf nach einem Alkoholgenuss, Konsum von Betäubungsmitteln oder Drogen nicht betreten werden.
  8. Auf dem gesamten Gelände des HEG herrscht absolutes Rauchverbot.
  9. Der Hochseilgarten darf nur unter Aufsicht und Genehmigung der Mitarbeiter der Hochseilgarten „ BLUSZCZ” und mit entsprechenden Kletterausrüstung betreten und benutzt werden.
    Die Mitarbeiter des Hochseilgartens übernehmen keine Haftung für verlorene Sachen.
  10. Für Teilnehmer die an der Krankheit (Herzkrankheiten, Diabetes) oder einer physischen oder Körperlichen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen der Parcours eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder anderer Personen darstellen konnte, ist die Benutzung der Anlage nicht möglich.

Sicherheitsprinzipien

  1. Jeder Teilnehmer erhält von dem Trainer die Sicherheitsausrüstung (Helm, Klettergurt, Karabiner usw.)
  2. Nur die Trainer darf die Ausrüstung einrichten. Die Sicherheitsausrüstung muss nach den Anweisungen des Trainers bzw. Veranstalters benutzt werden.
  3. Jeder Teilnehmer muss vor der Benutzung des Hochseilgartens an der Sicherheitseinweisung teilnehmen.
  4. Nach dem Einrichten der Ausrüstung sind keine Änderungen erlaubt. Die Ausrüstung darf während der Begehung der Parcours nicht abgelegt werden.
  5. Lose Gegenstände ( Schmuck, Mobiltelefone, Kameras etc.) dürfen bei Benutzung des HEG nicht in einer Weise mitgeführt werden, dass sie eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder für andere Personen darstellen können.
  6. Lange Haare sind in geeigneter Weise durch ein Haargummi zusammen hochzubinden, um ein Verklemmen an den Rollenkarabinen, Seilen und anderen Elementen verhindern.
  7. Der Teilnehmer darf zu keinem Zeit ungesichert bleiben. Der Teilnehmer muss immer durch mind. Einen Sicherheitskarabiner gesichert sein.
  8. Die Karabiner von Versicherungsleinen sind Schlösser gegenseitig einzuhängen.
  9. Nach dem Einstecken der Karabiner muss der Teilnehmer prüfen ob sie korrekt geschlossen ist.
  10. Bei dem Umzug in die nächsten Hindernisse muss der Teilnehmer einzeln denersten dann zweiten Karabiner an der Versicherungsleine einpicken.
  11. Die beiden Sicherheitskarabiner dürfen niemals gleichzeitig ausgehängtwerden.
  12. Die Sicherheitskarabiner müssen immer am roten Sicherungseil eingehängt sein.
  13. Wenn es auf dem Stahlseil neben der roten Basisbezeichnung noch eine andere Farbe gibt bedeutet es dass man dort einen Block in genau dieser Farbe anhängen soll. Zuerst soll man die Seilrolle in das Seil anschnallen und gleichzeitig kontrollieren, ob die Leine nicht verdreht ist. Erst dann soll man die Reihe nach die Karabinerhaken aus der Sicherheitslonge so durchziehen dass der Abfartsblock sich als erster auf dem Abfahrtsseil befindet. Die Reihenfolge wird durch die Farben gekennzeichnet.
  14. Beim Greifen des Stahlseiles während der Fahrt droht Verletzungsgefahr!!!
  15. Beim Abseilen an der Seilrolle sollte man sich nur an der an der Seilrolle befestigten Longe festhalten.
  16. Die einzig erlaubte Möglichkeit runterzufahren ist „sitzend“.
  17. Sicherheitsregeln:
    1. Bei der Anfahrt zum Plattform Beine anheben und die Knie leicht beugen, um eventuellen Aufprall mit der Matratze abzudämpfen.
    2. Im Moment des Haltens am Seil oder Schlinge festhalten um nicht vom Plattform wegzugleiten.
    3. Es ist nicht erlaubt sich am Seil hinter der Seilrolle festzuhalten, damit die zurückkehrende Seilrolle nicht über die Hand fährt.
  18. Achtung!!! In der letzten Abfahrtphase die Hände nicht in Richtung der (Matratze) strecken.
  19. Falls es nicht gelingen sollte am Plattform anzuhalten und die Rückfahrt angetreten ist, abwarten bis zum Anhalten, daraufhin das tragende Seil packen und sich zum Plattform ziehen, mit dem Kopf in Fahrtrichtung blickend.
  20. Nach der Überfahrt auf die Linie ist folgende Reihenfolge beim Umschnallen der Sicherheitsausrüstung: zunächst nehmen wir den Karabiner raus und stecken ihn in die um den Baum/Pfosten gewickelte Schlinge, daraufhin stecken wir die Seilrolle in den Henkel am Anseilgurt. Zuletzt schnallen wir den sich noch am stählernen Abfahrtsseil befindenden Karabiner auf das jetzige Seil um.
  21. Bei der Überwindung der Kletterwand heften wir die Karabinerhaken an der Longe so häufig um, bis sie sich nicht mehr tiefer als der Befestigungspunkt des Gurtzeuges befinden.

Haftungsvoraussetzungen

  1. Auf dem Gelände des Hochseilgarten dürfen nur die angelegten bzw. ausgewiesen Wege benutzt werden. Die gekennzeichneten Zonen im Bereich der Seilbahn dürfen nicht betreten werden.
  2. Auf den Plattformen dürfen jeweils max. 2 Personen gleichzeitig aufhalten. Auf den zwischen zwei Plattformen befindlichen Hindernissen darf sich immer nur ein Teilnehmer bewegen.
  3. Während der gesamten Aufenthalts sind sämtliche Anweisungen und Entscheidungen der Mitarbeiter des Hochseilgartens unverzüglich Folge zu leisten.
  4. Die Personen im Hochseilgarten „Bluszcz“ dürfen durch ihr Verhalten keine Gefahr für Leben und Gesundheit Dritter auf dem Boden oder in der Höhe darstellen.
  5. Personen die an der Schulung nicht teilnehmen dürfen das Personal nicht stören.
  6. Es ist verboten die Anlageteile des Hochseilgartens „Bluszcz“ unter Androhung von strafrechtlichen Haftung zu beschädigen.
  7. Die Benutzung der Anlage ist nur mit geeignetem Schuhwerk gestattet (keine Stöckelschuhe, keine Fuβballschuhe). Das ungeeignete Schuhwerk ist gefährlich und nicht zulässig.
  8. Unfälle, Schäden an der Anlage und Verletzungen müssen dem Personal des Hochseilgartens „Bluszcz“ unverzüglich mitgeteilt werden.
  9. Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann von den Geschäftsführung und berechtigtem Personal dauernd oder auf Zeit von der Benutzung der Kletteranlagen ausgeschlossen werden.

Spezielle Pflege und Schutz sollte den geschützten, immergrünen Kletterpflanzen Efeu (Hedera helix L.) gewährt werden.